In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung feststellt, dass die Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betracht gezogen worden sind; da
ss diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die
Absetzbecken gebaut werden, und die Grundstücke, die sich im trockenen Tal südlich des
bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein Beschwerdeführer diese
...[+++]n zweiten Vorschlag, diese Grundstücke nicht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;