Angesichts der Tatsache, dass der Aufbau einer Infrastrukt
ur für Meldungen in einigen Mitgliedstaaten wahrscheinlich einige Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird, ist es sinnvoll, Artikel 26 auf liquide Instrumente auszurichten, indem sichergestellt wird, dass mithilfe von Dur
chführungsmaßnahmen dafür gesorgt wird, dass die Anwendung dieses Artikels auf weniger liquide Wertpapiere und Transaktionen, die keine Kursinformatione
...[+++]n vermitteln, zu einem späteren Zeitpunkt erwogen werden kann.