(14) Im Rahmen des Artikels 293 des Vertrags, in dem insbesondere vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten, s
oweit erforderlich, bilaterale Verhandlungen einleiten, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen sicherzustellen, dass die Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft beseitigt wird, sollte daran erinnert werden, dass dieses N
etz von bilateralen Abkommen immer noch nicht vollständig verwirklicht worden ist; dies hat zur Folge, dass auch weiterhin Mo
bilitätshindernisse bestehen ...[+++].