Diese Mitglieder waren daher der A
uffassung, dass der Besitz des Standes in das Ermessen des Gerichtes, das über die Anfechtung einer Anerkennung urteilt,
eingeordnet werden muss. Man sprach sich sogar dafür aus, die Bezugnahme
auf den Besitz des Standes ausdrücklich in den Text aufzunehmen. Falls der Besitz des Standes vorliegt, muss die Anfechtung der Anerkennung ausgeschlossen werden, da andernfalls den Inte
...[+++]ressen des Kindes ernsthaft geschadet werden könnte.