(c) in Gebieten, die in Ums
trukturierungs- und/oder Entwicklungsprogramme eingebunden sind, um die Aufgabe von ökologisch we
rtvollen Flächen zu vermeiden und/oder besondere Nachteile für Betriebsinhaber, die ökologisch wertvolle Flächen bewirtschaften,
in diesen Gebieten auszugleichen, wobei insbesondere Berufsneulingen, Junglandwirten, Familienbetrieben oder anderen vorrangig in Frage kommenden Betriebsinhabern, wie z. B. Erzeuger
...[+++]n, die Mitglieder einer Erzeugerorganisation oder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft sind, Vorzug gegeben wird,