Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie über die irreführenden Praktiken v
on Adressbuchfirmen schlägt die Berichterstatterin vor, dass die Kommission entweder eine Änderung der Werberichtlinie in Erwägung ziehen sollte, durch die die Richtlinie um eine schwarze Liste der Praktiken, die
als irreführend zu betrachten sind, ergänzt würde, oder den Anwendungsbereich der
...[+++] Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf B2B-Verträge unter besonderer Berücksichtigung von Punkt 21 ihres Anhangs ausdehnen sollte.