- Begleitausschuss: die Partnerinstanz, die durch jedes Dokument für
die Programmplanung eingerichtet wird und sich aus den Ministern, die ihre Zuständigkeit in den Angelegenheiten, die für eine Europäische Finanzierung in Betracht gezogen werden können, ausüben, und aus dem bzw. den Vertretern der Europäischen Kommission zusammensetzt; diese Instanz ist damit beauftrag
t, die Europäischen Beihilfen, die durch öffentliche Finanzierungen der Wallonischen Region verbürgt sind, zu erteilen, und die Endbegünstigten di
...[+++]eser Beihilfen zuzulassen.