Angesichts der Bedeutung und der Folgen, die ein möglicher Beschluss über die Aussetz
ung der für Ecuador derzeit geltenden Handelspräferenzen, der im Falle der Beschuldigung Ecuadors, die in der Verordnung festgelegten Bedingungen nicht einzuhalten, gefasst wird, für Importeure und Investoren aus der
EU hat, sollten die beiden Rechtsetzungsinstanzen – das Europäische Parlament und der Ministerrat – die Möglichkeit erhalten, Einwände gegen eine Maßnahme zu erheben, die die Aussetzung der Handelspräferenzen vorsieht
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