(i) "öffentlicher Dienstleis
tungsauftrag" einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwische
n einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen
Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines öffentlichen Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen; ge
...[+++]mäß der jeweiligen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten können diese rechtsverbindlichen Akte auch in einer Entscheidung der zuständigen Behörde bestehen, - die die Form eines Gesetzes oder einer Verwaltungsregelung für den Einzelfall haben kann oder - die Bedingungen enthält, unter denen die zuständige Behörde diese Dienstleistungen selbst erbringt oder einen internen Betreiber mit der Erbringung dieser Dienstleistungen betraut;