Auf jeden Fall ist diese Übereinkunft auf die Forderungen der lateinamerikanischen Marktbeteiligten zugeschnitten, da für die Vergabe der Einfuhrlizenzen für Dollarbananen grundsätzlich die historischen Refer
enzmengen anerkannt werden und mit der Verordnung die Existenz traditioneller Importeure festgeschrieben wird, indem die Jahre 1994 bis 1996 als Referenzzeitraum zugrundegelegt werden, und damit ein Zeitraum, in dem die multinatio
nalen Konzerne eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Markt für Bananen
...[+++] innehatten.