Die Liste der begünstigten Länder ist weniger umfassend, da Albanien, die drei baltischen Staaten, Georgien und di
e GUS-Staaten nicht aufgenommen wurden und das Präferenzschema für China nur teilweise gilt. 3. Besondere Vergünstigungen für die am wenigsten entwickelten
Länder (LDC) Die Gemeinschaft gewährt seit 1977 aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Tokio-Runde jenen
Ländern eine besondere Behandlung, die von den Vereinten Nationen als "die am wenigsten entwickelten"
Länder ...[+++] bezeichnet werden.