3. entnimmt dem Jahresabschluss, dass sich die zugewiesenen Beit
räge der nationalen Aufsichtsbehörden auf 6 400 200 EUR beliefen, wohingegen tatsächlich 5 120 035, 36 EUR an Beiträgen vereinnahmt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entlastungsbehörde
über die Gründe zu informieren, weshalb die Beiträge auf 80 % des ursprünglich veranschlagten Betrags beschränkt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zukunft, wenn die Behörde voll errichtet ist, ihren gesamten Anteil beizutragen, da ansonsten die Fähigkeit der Behörde z
...[+++]ur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben gefährdet sein könnte;