Selbst in der Annahme, daß Faktoren wie die Inflation in einigen Fällen im
Laufe der Zeit dazu führen könnten, dass sich diese Fälle in der ,unmittelbaren Nähe" des Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung
bewegen, gelangten weniger als 50 % aller Fälle, die in drei oder mehr Mitgliedstaaten angemeldet wurden, tatsächlich in diese "unmittelbare Nähe". Von den Fällen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten angemeldet wurden, gelangten im übrigen weniger als 10 % in die "unm
ittelbare Nähe" des ...[+++]Anwendungsbereichs der Fusionskontrollverordnung.