7. bedauert, dass in den letzten Jahren wenig Fortschritte auf dem Gebiet der interinstitutionellen Zusammenarbeit erzielt worden sind, und ist der Auffassung, dass es den im gemeinsamen Bericht der Generalsekretäre über die Entwicklung der Rubrik 5 und über die interinstitutionelle Zusammenarbeit vorgesehenen Maßnahmen an Ehrgeiz mangelt; fordert alle Generalsekretäre auf, weiterhin Möglichkeiten einer interinstitutionellen Zusammenarbeit mit Blick auf zusätzliche Einsparungen zu prüfen und
bis zum 30. April 2002 einen Bericht mit ihren Schlussfolgerungen vorzulegen; bedauert, dass das Interinstitutionelle Einstellungsamt nicht – wie urs
prünglich ...[+++]geplant – Anfang des Jahres 2002 errichtet werden wird; besteht darauf, dass das Interinstitutionelle Einstellungsamt Ende des Jahres 2002 voll einsatzfähig ist, damit die Einstellungsverfahren mit Blick auf die Erweiterung eingeleitet werden können;