46. begrüßt die Ziele der Agenda für eine bessere Rechtsetzung; räumt ein, dass ein durchgängiger Bedarf daran besteht, die Eignung von Rechtsvorschriften zu prüfen, und zwar sowohl jetzt als auch künftig
, wobei die Eignung nicht getrennt davon gesehen w
erden kann, wie der Finanzsektor insgesamt funktioniert; betont, dass REFIT eine wichtige Rolle spielt, was die Ausarbeitung effizienter, wirksamer, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahrender Vorschriften für den Finanzdienstleistungssektor und auch die Unterstützung d
er Bestand ...[+++]saufnahme angeht; fordert, dass das Parlament stärker in die intrinsischen Entscheidungen und Bewertungen im Rahmen von REFIT einbezogen wird; weist darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Rechtsetzung und nicht auf Deregulierung liegen muss; betont, dass die Gewährleistung von Transparenz, Einfachheit, Zugänglichkeit und Fairness innerhalb des Binnenmarktes Teil der Agenda für eine bessere Rechtsetzung für die Verbraucher sein sollte; betont ferner, dass die EU in ihrem Streben nach stärkerer Harmonisierung im Rahmen der Kapitalmarktunion keine unbeabsichtigten weiteren Belastungen schaffen darf, die aus der Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben entstehen würden;