73. schließt sich der Haltung im Bericht 2005 an, dass die Menschenrechtsklausel als eine Grundlage für ein aktives Engagement in Menschenrechts- und Demokratief
ragen zur Verfügung steht; betont allerdings, dass dies nicht die Möglichkeit der befristeten Aussetzung der Zusammenarbeit aus Gründen eines Verstoßes gegen die Klausel ausschließen kann; bekräftigt seine Forderung nach einer Entsprechungstabelle von Maßnahmen und einem klaren System von Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Menschenrechtsklausel durch Drittländer zu ergreifen sind, und fordert den Rat auf, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrhei
...[+++]t auf den Beschluss über die Annahme restriktiver Maßnahmen zu gegebener Zeit in der Zukunft auszuweiten; bekräftigt seine Forderung nach einem besseren Überwachungs- und Konsultationsmechanismus hinsichtlich der Klausel, und fordert die Kommission und den Rat auf, dem Unterausschuss „Menschenrechte“ des Europäischen Parlaments jährlich über Verstöße gegen die Menschenrechtsklauseln Bericht zu erstatten, auch über die Menschenrechtsklauseln im Abkommen von Cotonou;