Auf dieser Grundlage erhob die Kommission Zweifel
gegenüber dem Standpunkt Deutschlands, dass das angemeldete Vorhaben (im Sinne von Punkt 60 und Fußnote 55 der Regional
beihilfeleitlinien) keine Einzelinvestition gemeinsam mit dem Vorhaben P3 in Freiberg-Süd bilde, und forderte interessierte Dritte auf, zur Unteilbarkeit der beiden DS-Investitionsv
orhaben in Freiberg Stellung zu nehmen ...[+++].