33. ist der Auffassung, dass es angesichts der Anzahl von Arbeitnehmern, insbesondere junger Menschen, die auf der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten ihre Heimatländer verlassen und sich in andere Mitgliedstaaten begeben, dringend erforderlich ist, angemessene Maßnahmen auszuarbeiten; weist darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der EU derzeit geändert werden, um die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und den fortlaufenden Erhalt von Leistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten sicherzustellen, während der Empfänger in einem anderen M
itgliedstaat Arbeit sucht; stellt fest, dass der Rat und
das Parla ...[+++]ment eine Einigung über die grenzübergreifende Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen erzielt haben;