Deshalb gebietet es die Logik, dass dieser Umstand bei den Legislativvorschlägen berücksichtigt und nicht in Blöcken Rechtsetzung betrieben wird, die überdies zeit
lich getrennt sind, sondern dass man global und kohärent vorgeht, wobei die Festlegung der verschiedenen Re
chtsstellungen, die Asylbewerbern zugesprochen werden können, die Verfahren, die bei Asylanträgen durchzuführen sind, und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber Teil derselben Rechtsnorm sind, wodurch das Gesamtwerk den möglichen Veränderungen, die das Legislativverfa
...[+++]hren mit sich bringt, gleichzeitig unterliegt.