In seinem heutigen Urteil antwortet der Gerichtshof, dass die Stillhalteklaus
el einer nationalen Regelung entgegensteht, die eingeführt wurde, nachdem diese Klausel in dem b
etreffenden Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, und vorschreibt, dass de
r Ehegatte eines in diesem Staat wohnenden türkischen Staatsangehörigen, um zum Zweck der Familienzusammenführung in das Hoheitsgebiet dieses S
taates einreisen zu ...[+++]können, vor der Einreise nachweisen muss, dass er einfache Kenntnisse der Amtssprache dieses Mitgliedstaats erworben hat .