Im Hinblick auf die Ergänzung dieser Veror
dnung durch weitere technische Einzelheiten sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte in Bezug auf die funktionale Sicherheit, baulichen Anforderungen, Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung, den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, die Benennung Techni
scher Dienste sowie spezifische autorisierte Aufgaben der Technischen Dienste zu er
...[+++]lassen.