3. unterstreicht, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde den mehrjährigen Finanzrahmen für die Programme MEDA und CARDS im Rahmen des Haushaltsplans 2001 gemeinsam festlegen sollten; weist darauf hin, dass der Finanzrahmen die Haushaltsbehörde nicht daran hindert, während des Haushaltsverfahrens ihren jährlichen Beschluss auf der Grundlage der realen Erfordernisse und der Ausführu
ng der Programme zu fassen; verweist auf seine Haltung zu MEDA, wie sie in seinem Standpunkt vom 6. September 2000 zum Ausdruck kam, und nimmt den geänderten Vorschlag der Kommission zu CARDS zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass es Pflicht beider Teile
...[+++] der Haushaltsbehörde ist, den mehrjährigen Finanzrahmen für diese beiden Programme gemeinsam festzulegen; ersucht den Rat, sich mit allen im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung verfügbaren Möglichkeiten an den Beratungen zu beteiligen, um vor der Annahme des Haushaltsplans einen vollständigen Finanzrahmen festzulegen;