Sofern es erforderlich ist, Beschränk
ungen für bestimmte Vitamine und Mineralstoffe hinsichtlich der Lebensmittel festzulegen,
denen sie zugesetzt werden dürfen (z.B. der Zusatz von Jod zu Salz), sollte dabei dem Zweck des Zusatzes, der Wiederherstellung de
s Nährstoffgehalts, wenn dieser bei der Herstellung, Lagerung oder Behandlung reduziert wurde,
...[+++] oder der Herbeiführung eines vergleichbaren Nährwerts bei Lebensmitteln, die als Alternative gedacht sind, Priorität eingeräumt werden.