Grundlage dieses Dialogs ist der „Fahrplan in Richtung Visumfreiheit“, in dem die Anforderungen aufgeführt sind, die die Türkei erfüllen muss, damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung (EG) Nr
. 539/2001 vorlegen kann. Diese Änderung würde es türkischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, für kurzfristige Aufenthalte (d. h. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu geschäftlichen, touristischen oder familiären Zwecken) ohne Visum in d
en Schengen-Raum zu reisen ...[+++].