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3. stellt fest, dass Zweifel an dem JEV-Programm in seiner derzeitigen Form bestehen, da KMU, die in anderen Mitgliedstaaten investieren, lieber Zweigniederlassungen als Joint Ventures gründen oder lockerere Kooperationsvereinbarungen abschließen, ohne die Verpflichtung, eine neue rechtliche Einheit z
u schaffen; stellt daher fest, dass das JEV-Programm in seiner derzeitigen Form nicht mehr angemessen ist, und fordert, von der Kommission neue Vorschläge, um Anreize für die KMU zu schaffen, ge
...[+++]schäftliche Verbindungen über nationale Grenzen hinweg zu entwickeln und insbesondere die Errichtung von Kooperationsverbindungen und das Unternehmertum in den neuen Mitgliedstaaten zu fördern;