49. bekräftigt, dass das Hauptziel der EU in ihren Beziehungen zum Golf-Kooperationsrat darin bestehen sollte, das Freihandelsabkommen abzuschließen, bei dem es sich um ein bedeutendes interregionales Freihandelsabko
mmen handeln wird; ermutigt die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und das für Handel zuständige Kommissionsmitglied einstweilen und in Anbetracht der Schritte, die einige der wichtigsten Handelspartner des Golf-Kooperationsrates bereits unternommen haben, Ersatzkonzepte für die künftigen Handelsbeziehungen zu den Staaten des Golf-Kooperationsrates in Form bilateraler Abkommen zwischen der EU und jenen Golfstaaten, die bereits
...[+++] bereit sind, weitere Verpflichtungen gegenüber der EU einzugehen, einer Bewertung zu unterziehen, wobei die Heterogenität der Volkswirtschaften der Golfstaaten, die unterschiedlichen Reaktionen dieser Staaten auf die Finanzkrise und ihre Beziehungen zu anderen Handelspartnern berücksichtigt werden sollten;