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er Dekretgeber, der sich dessen bewusst ist, dass in der föderalen Krankenhausgesetzgebung bereits eine Reihe punktueller, auf die medizinische Qualitätspolitik ausgerichteter Verpflichtungen vorkommen, möchte einen Schritt we
itergehen, indem er nicht nur eine Qualitätspolitik für Krankenhäuser verlang
t, sondern auch für andere Arten von Pflegeeinrichtungen, und indem er schrittweise ein
en integralen statt ...[+++]eines integrierten Ansatzes fördert, so dass die Bemühungen um eine qualitativ gute Pflege auf allen Stufen der Pflegeleistungen sowie bei allen betroffenen Mitarbeitern eine ständige Anstrengung werden (ebenda, SS. 4-6).