F. in der Erwägung, dass die Entrichtung der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Dienstleistungsempfängers ohne eine A
usnahmeregelung für kleine Unternehmen negative und sogar fatale Auswirkungen auf kleine Anbieter ausgewählter elektronischer Dienstleistungen haben könnte, für die eine Registrierung und Steuerauflagen eine bürokratische Hürde darstellen, die sie davon abhalten könnte, Dienstleistungen anzubieten, selbst wenn es ein VAT-MOSS-System gibt, mit dem die Notwendigkeit einer mehrfachen Registrierung für die Zwecke der Mehrwertsteuer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten entfallen soll, da die Anbieter ausgewählter elektronische
...[+++]r Dienstleistungen nur eine einzige Steuererklärung einreichen müssen und die Steuern für alle in den Mitgliedstaaten bereitgestellten Dienstleistungen in einem Vorgang entrichtet werden;