Indem er vorschrieb, dass die Beschäftigung während dre
i Jahren ab dem 2. Juli 1997 erfolgte - während der Erlass vom 5. Februar 1997 erst am 12. Juli 1997 in Kraft treten würde -, das heißt während eines Zeitraums, in dem es nicht möglich war, den genauen Inhalt des Berufs des pharmazeutisch-technischen Assist
enten zu kennen und kein Verfahren den Betreffenden angeboten wurde, damit sie sich vergewissern konnten, dass sie die durch Artikel 54ter § 3 auferlegte Bedingung erfüllten, hat der Gesetzgeber jedoch eine Maßnahme ergriffen
...[+++], die die rechtmäßigen Erwartungen der betreffenden Personen verletzen konnte.