O. in der Erwägung, daß das repres
sive Vorgehen nicht gegen den Drogensüchtigen als solchen gerichtet sein darf (ihm muß die Gesellschaft im
Gegenteil Hilfestellung bieten), sondern
gegen die Drogenhändler und die kriminellen Organisationen, die für die Produktion, den Transport und die Verteilung der Droge verantwortlich sind, und daß dazu die Gesetze en
tsprechend angepaßt werden müssen, damit Drogenkriminelle auch wirklich rasch und effizient vor Gericht gestellt werden
...[+++] können,