(1) Die Mitgliedstaaten schaffen die notwendigen technischen Mittel, die
es ihnen erlauben, elektronisch signierte Dokumente zu verarbeiten, die von Dienstleistungserbringern im Rahmen der Abwicklung der Verfahren und Formalitäten über die einheitlichen Ansprechpartner gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2006/123/EG eingereicht werden und die von z
uständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten entsprechend den im Anhang aufgelisteten techn
...[+++]ischen Spezifikationen mit einer fortgeschrittenen elektronischen XML-, CMS- oder PDF-Signatur einer beliebigen Konformitätsstufe beziehungsweise mit einer dazugehörigen Containerdatei im Basisprofil signiert worden sind.