In Erwägung, dass die Bedingungen für die Gewährung des Kin
dergeldes zugunsten von arbeitssuchenden Schulabgängern während der Verlängerung der Berufseingliederungszeit abzuändern sind, dies zur Beseitigung bestimmter Situationen von ungleicher Behandlung, die infolge der Regionalisierung der Kontrolle der aktiven Verfügbarkeit entstanden waren, und um die Weiterzahlung des Kin
dergeldes zugunsten von arbeitssuchenden Schulabgängern in den vier Gebietskörperschaften während der verlängerten Berufseingliederungszeit gewährleisten zu kön
...[+++]nen.