Die Beseitigung der Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen un
d Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten und die Sensibilisierung der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger für ihr Recht, in
anderen EU-Ländern zu arbeiten, s
ind die wichtigsten Ziele des Vorschlags für eine Richtlinie für eine bessere Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit, den die Kommission Ende April 2013 vorgelegt hat (siehe IP/13/372, MEMO/13/384 und SPEECH/13/373) und der in den kommenden Wochen von Rat und Europäisch
...[+++]em Parlament förmlich angenommen werden soll.