Die vom Vermittlungsausschuß schließlich gefundene Lösung besteht darin, einen Erwägungsgrund einzufügen, wonach die Kommission eine Reihe von Nennfüllgewichten für den Verbrauchern angebotene Einzelpackungen von Kaffee- und Zichorienerzeugnissen vorschlagen wird; diese Nennfüllgewichtereihe wir
d in die allgemeine Richtlinie über derartige Reihen (Richtlinie 80/232/EWG) aufgenommen werden, und die Kommission wird den entsprechenden Vorschlag so rasch wie möglich, auf jeden Fall aber vo
r dem 1. Juli 2000 vorlegen (dem letztmöglichen ...[+++]Zeitpunkt für die Umsetzung der neuen "Kaffee und Zichorien"-Richtlinie).