20. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Verwaltungsratmitglieder hinreichend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufwenden müssen; ist jedoch der Auffassung, dass eine Einheitsregelung nicht zu empfehlen ist; ist der Auffassung, dass den Mitgliedstaaten nahegelegt werden sollte, die Zahl der Verwaltungsräte, denen ein Verwaltungsratmitglied angehören kann, zu begrenzen; weist darauf hin, dass dies zur Erhöhung der Zahl der Verwaltungsratsitzungen beit
ragen würde und die Qualität der unternehmensinternen Aufsichtsorgane erhöhen würde; hält es für äußerst wichtig, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates völlige Transparenz sc
...[+++]haffen und ihre anderen Verpflichtungen offenlegen;