Die Verstädterungsgenehmigung, in der Handlungen, Arbeiten oder
Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs erforderlich sind, und nicht als solche als Bedingung oder Auflage
aufgeführt werden, verfällt fü
nf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber die vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindeweges erforderlich sind, nicht ausgeführt oder die
...[+++]geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.