Was das zweite Vorbringen betrifft, so bezo
g sich die CCCLA in allgemeiner Form auf die Rechtsprechung der WTO,
nach der WTO-Mitglieder kein Bezugsszenario wählen dürften, das auf einen reinen Vergleich der Endwerte hinauslaufe, und
nach der das betreffende WTO-Mitglied eine bedeutende Schädigung möglicherweise nur schwer
nachweisen könne, wenn eine Schadensfeststellung
...[+++] durch eine einfache Änderung des Bezugsjahres ungültig werde.