Diese Änderung würde einerseits auf TEN-Verkehrsprojekte abzielen, die unte
r die Kategorie der grenzüberschreitenden Bahnprojekte fallen, die natürliche Barrieren wie die Alpen und die Pyrenäen überwinden, oder die darauf abzielen, eindeutig identifizierte Engpässe an Grenzen mit den Beitrittsländern im Rahmen de
s transeuropäischen Verkehrsnetzes zu beseitigen, das durch die Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. J
uli 1996 festgelegt wurde ...[+++].