Dennoch sind, ebenso wie Artikel 15 der Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegen
heiten, der auf die lokalen Dienststellen des französischen oder deutschen Spra
chgebiets Anwendung findet, in Artikel 21 derselben Gesetze, der auf die lokalen Dienststellen des zweisprachigen Gebiets Brüssel-Hauptstadt an
wendbar ist, - zwar unterschiedliche - Anforderungen bezüglich der Sprachkenntnis, um Zugang zu einer Stelle oder ei
...[+++]nem Amt zu erhalten, vorgesehen.