(2) Mit der Richtlinie 77/92/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976 über Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für
die Tätigkeiten des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers (aus ISIC-Gruppe 630), insbesondere Übergangsmaßnahmen für solche Tätigk
eiten(4), wurde ein erster Schritt unternommen, um Versicherungsagenten und -maklern die Ausübung der Niederlassungs- und Dienstl
eistungsfreiheit zu ...[+++]erleichtern.