Das vorerwähnte Gesetz ist angenommen worden, um es der belgischen Steuerverwaltung zu ermöglichen, die Informationen zu erlangen, die sie einer ausländischen Steuer
verwaltung erteilen muss, unter anderem gemäß der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/
16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, dem gemeinsamen OECD-/Europarats-Übereinkomme
...[+++]n vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und dem bilateralen FATCA-Abkommen.