9. ist der Auffassung, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in den Gemeinschaf
tsrahmen integriert werden müssen, nicht nur vom juristischen Standpunkt aus, sondern auch unter de
m Gesichtspunkt der politischen Ziele, die in einem Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Bürgern umgesetzt werden müssen; ist der Auffassung, dass der Rat Justiz und Inneres zu
diesem Zweck seine ...[+++]Arbeit nicht länger hinter verschlossenen Türen durchführen sollte und insbesondere sich beraten sollte mit