« Verstösst Artikel 323 des Zivilgesetzbuches in der vor seiner Aufhebung durch das Gesetz vom 1. Juli 2006 zur Abänderung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches mit Bezug auf die Feststellung der Abstammung und deren Wirkungen geltenden Fassung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er der Mutter und dem Kind, wenn dieses später als 300 Tage nach dem Datum der tatsächlichen Trennung der Ehepartner geboren wurde, nur in den Fällen, in denen die Ehescheidung der Mutter u
nd des aufgrund der Vaterschaftsregel vermutlichen Vaters des Kindes aufgrund d
er Artikel 229, 231 oder ...[+++] 232 des Zivilgesetzbuches ausgesprochen wurde, die Möglichkeit bietet, die biologische Vaterschaft gerichtlich festzustellen, wobei somit ausgeschlossen wird, dass für die gleichen Personen das gleiche Datum der tatsächlichen Trennung berücksichtigt werden kann, wenn die Ehepartner im gegenseitigen Einverständnis geschieden sind?