in der Erwägung, dass Hausangestellte häufig un
ter sehr schlechten oder gefährlichen Bedingungen arbeiten oder für die Durchführung spezifischer Aufgaben nicht a
usreichend geschult sind, was zu Verletzungen am Arbeitsplatz führen kann; in der Erwägung, dass für alle Hausangestellten und Pflegekräfte dieselben Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz gelten sollten, und zwar unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, d. h. für formell angestellte Beschäft
igte ebenso wie für ...[+++]direkt bei Privathaushalten beschäftigte Arbeitnehmer.