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ie Bürger sollten sich ihrer aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte besser bewusst sein, insbesondere ihres Rechts auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt in der Union, ihres aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen in ihrem Wo
hnsitzmitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie Staatsangehörige dieses Staats, ihres Petitionsrechts beim Europäischen Parlament in jeder der Vertragssprachen, ihres Rechts auf Ergreifen einer Bürgerinitiative sowie
...[+++] ihres Rechts auf Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten wegen Missständen bei der Tätigkeit der Organe, und sollten in der Lage sein, von diesen Rechten Gebrauch zu machen.