Systematis
che Internalisierer sollten definiert werden als Wertpapierfirmen, die in organisierter und systematischer Weise häufig Handel für eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines geregelten
Marktes, eines MTF oder eines OTF treiben. Um die objektive und effektive Anwendung dieser Begriffsbestimmung auf Wertpapierfirmen zu gewährleisten, sollten mit Kunden durchgeführte bilaterale
Handelstätigkeiten relevant sein ...[+++]; zudem sollten die in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG niederge
legten qualitativen Kriterien für die Bestimmung der Wertpapierfirmen, die sich als systematische Internalisierer registr
ieren müssen, durch quantitative Kriterien ergänzt werden.