35. fordert die Kommission auf, ihre Kapazitäten für die Bearbeitung und wirksame Begutachtung von Beschwerden und Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vogel- und der Habitat-Richtlinien zu erhöhen und für die Mitgliedstaaten eine angemessene Orientierungshilfe für eine Vor-Ort-Überwachung der Umsetzung dieser Richtlin
ien zu entwickeln; ruft die Kommission außerdem auf, in ihre derzeitige Arbeit zur Verbesserung der Umsetzung und Begutachtung des Umweltrechts Maßnahmen für die verbesserte Umsetzung und gemeinsame Inkraftsetzung der Vogel- und der Habitat-Richtlinien aufzunehmen; empfindet es im Lichte
...[+++] seiner Entschließung vom 20. November 2008 zu der Überprüfung der Empfehlung 2001/331/EG zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten als wesentlich, das Gemeinschaftsnetz für die Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts (IMPEL) zu stärken, und fordert die Kommission auf, mögliche Methoden hierzu vorzulegen, einschließlich der Möglichkeit der Errichtung einer EU-Behörde zur Umweltprüfung, und einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Umweltprüfungen vorzulegen;