64. erinnert daran, dass gemeinsame Anstrengungen der Mehrheitsgesellschaft und der Roma eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, zur Verbesserung des Wohnraums für Roma und einer Besserung ihrer Beschäftigungssituation beizutragen, und empfiehlt den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperscha
ften, die Zuweisung neuer Wohnungen an ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen – im Einklang mit der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – in einen umfassenderen, komplexeren strategischen Rahmen des gegenseitigen und zweigleisigen Engag
...[+++]ements, wie etwa den Aufbau von Gemeinschaften, zu integrieren, wozu auch die Teilhabe der Roma am Bau der neuen Einrichtungen sowie gegenseitige Anstrengungen zur Verbesserung des Schulbesuchs für Kinder und eines erheblichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit gehören; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten auf diese Weise erheblich zu einer konkreten Lösung für den Unterbringungsbedarf von Randgruppen, die unter schlechten Wohnbedingungen leben, beitragen können; fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls mit Nachdruck auf, das europäische Netz „EURoma“ für den Austausch bewährter Verfahren zu nutzen;