62. unterstreicht, dass der ESM eine intergouvernementale Einrichtung darstellt, die nicht in die rechtliche Struktur der Europäischen Union eingebunden ist, und daher im regulären Verfahren der Einstimmigkeit unterliegt; erachtet aus diesem Grund den Willen zu einem Eintreten füreinander und Solidarität für erforderlich; stellt fest, dass durch den ESM-Vertrag der Grundsatz der Verknüpfung mit Kreditauflagen in Form eines makroökonomischen Anpassungsprogramms eingeführt worden ist; hebt hervor, dass im ESM-Vertrag der Inhalt der Auflagen oder der Anpassungsprogramme nicht näher festgelegt wir
d, was einen großen Spielraum bei der Abgabe von E ...[+++]mpfehlungen für solche Auflagen ermöglicht;