1. weist darauf hin, dass es EU-weit über
90 Definitionen des Begriffs „Familienunternehmen“ gibt; begrüßt, dass derzeit an einer EU-weiten Bestimmung des Begriffs „Familienunternehmen“ gearbeitet wird; fordert, stärker auf die Erstellung einer offiziellen Definition hinzuwirken, bei der Gesellschaftsrecht, Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Gewährleistung sozialer Rechte, Sozialversicherung, Ruhegehaltsansprüche, Mitbestimmungsregeln und Arbeitsschutz berü
cksichtigt werden; betont, dass eine einfache,
...[+++] klar formulierte und einfach anzuwendende sowie zwischen den Ländern vergleichbare Definition dazu beitragen würde, das Wesen der Familienunternehmen und die Probleme, die sie zu bewältigen haben, besser zu verstehen, eine klare Vorstellung ihres gesellschaftlichen Beitrags zu gewinnen und gezielte und wirksame Maßnahmen umzusetzen;